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Zu Weihnachten
ist die Ferienwohnung im Holzblockhaus 4 - 5 Pers., vom 24.12.2024 bis
04.01.2025 reserviert.
Im Erdgeschoß ist die Ferienwohnung für 6
Personen zu Weihnachten Ab 25.12. 2024 bis 04.01.25 RESERVIERT.
ANZAHLUNG und BEZAHLUNG:
Bei verbindlicher Reservierung verlangen wir eine Anzahlung.
Der Restbetrag kann bei Beginn des Aufenthalts in BAR beglichen werden.
ANREISE und ABREISE:
Die Ferienwohnungen sind ab 14.30h bezugsfertig,
die Anreise ist zwischen 00.00h und 24.00h möglich, bei Ankunft nach
22.00h oder Verspätung bitte anrufen, Sie werden jederzeit persönlich
empfangen.
Bei der Abreise sind die Wohnungen bis spätestens
09.30h freizumachen.
Es gelten die Österreichischen Hotelvertragsbestimmungen.
ÖSTERREICHISCHES HOTELREGLEMENT STORNOBEDINGUNGEN
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
- Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung
einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei
Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des
Vertragspartners sein.
- Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden
Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist
jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß der Anzahlung zu bezahlen. Die
Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
- Der Beherberger hat
das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten
Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass
ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
- Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt
(bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des
folgenden Tages reserviert.
- Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die
Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger
gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er
sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.
Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor
dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der
letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
- Dem Beherberger
obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch
genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107 ABGB).
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